Tätergruppen

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EDGAR: Erfassungs und Dokumentationsstelle Greifvogelverfolgung und Artenschutzkriminalität

Wer stellt Greifvögeln nach?

Die "üblichen Verdächtigen"

Habichtfangkorb auf dem Dach einer Vogelvoliere
Niemand riskiert strafrechtliche Verfolgung ohne Grund und kaum jemand stellt einem Greifvogel einfach nur zum Zeitvertreib nach. In Deutschland sind es fast immer dieselben beiden Interessengruppen, die im Zusammenhang mit illegaler Greifvogelverfolgung eine Rolle spielen. Auf der einen Seite handelt es sich dabei um Jäger, die in Greifvögeln unliebsame Konkurrenten um das so genannte Niederwild (Fasane und Feldhasen) sehen. Auf der anderen Seite treten immer wieder Tauben- und Geflügelhalter als Täter in Erscheinung. Weniger verbreitet ist heutzutage das Aushorsten von Greifvogelnestern, um die Tiere für die Beizjagd zu verwenden oder auf dem Schwarzmarkt zu verkaufen.

Natürlich vergiftet nicht jeder Jäger Greifvögel und nicht jeder Taubenzüchter stellt Habichtfangkörbe auf. Aber umgekehrt stimmt es eben auch: In nahezu allen Fällen von Greifvogelverfolgung, bei denen bisher ein Täter verurteilt wurde oder in Verdacht geraten ist, handelte es sich entweder um Tauben- bzw. Geflügelhalter oder um Jagdscheininhaber.

Unserer Sammlung von einschlägigen Urteilen gibt eine Übersicht über die Beweggründe verurteilter Täter.

© 2023 Komitee gegen den Vogelmord e.V.

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