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EDGAR: Erfassungs und Dokumentationsstelle Greifvogelverfolgung und Artenschutzkriminalität

Greifvogelverfolgung vor Gericht

© Brian Turner/Wikimedia
Hier haben wir eine Reihe interessanter Fälle von Greifvogelverfolgung und die jeweiligen Urteile gegen die Täter für Sie zusammengestellt.

Gerichtsverfahren und Urteile

  • Weil er im Internet offen zur Tötung von Greifvögeln aufgerufen hat, ist der Vorsitzende eines Berliner Taubenzuchtvereins am 31. August 2012 vom Amtsgericht Tiergarten wegen der öffentlichen Aufforderung zur Begehung von Straftaten zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro verurteilt worden.
  • AG Berlin-Tiergarten, 335 Cs 385/11, rechtskräftig.

  • Ein Tierpfleger, der an einem Taubenschlag im Rhein-Kreis Neuss einen Mäusebussard fing und tötete, wurde am 14. Februar 2014 zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt.
  • AG Düsseldorf, Cs 10 Js 138/13, rechtskräftig.

  • Nachdem bei einer polizeilichen Durchsuchungsmaßnahme auf einem Grundstück in Waltrop (NRW) im Februar 2014 zwei frischtote Sperber gefunden wurden, ist der verantwortliche Geflügelhalter im September 2016 zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro (180 Tagessätze zu je 10 Euro) verurteilt worden.
  • AG Recklinghausen, 41 Js 135/13, rechtskräftig.

  • Weil er im Mai 2015 im Landkreis Reutlingen ein Tellereisen aufgestellt und damit einen Rotmilan gefangen hatte, wurde gegen einen Geflügelhalter im Dezember 2015 vom Amtsgericht Bad Urach ein Strafbefehl in Höhe von 2.000 Euro (50 Tagessätze zu je 40 Euro) verhängt.
  • AG Bad Urach, 15 Js 14519/15 840 VRs, rechtskräftig.

  • Ein Jagdfunktionär aus NRW wurde im Juni 2016 vom Amtsgericht in Ahlen zu einer Geldstrafe von 3.500 Euro (50 Tagessätze zu je 70 Euro) verurteilt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Mann im August 2015 eine illegale Habichtfalle aufgestellt hatte.
  • AG Ahlen, 540 Js 1459/15, rechtskräftig.

  • Vom Amtsgericht in Mainz ist im Juli 2018 ein Taubenhalter wegen des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro (50 Tagessätze zu je 40 Euro) verurteilt worden. Der Mann hatte im Februar 2018 einen Habichtfangkorb auf dem Dach eines Schuppens aufgestellt und damit einen Habicht gefangen.
  • AG Mainz, 3500 Js 10102/18, rechtskräftig.

  • Ein Mann wurde im August 2019 vom Amtsgericht in Stralsund zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro verurteilt, weil er im Mai 2018 den Horstbaum eines Rotmilans umgesägt hatte.
  • AG Stralsund, rechtskräftig.

  • Wegen der Vergiftung eines Mäusebussards (Tatzeitpunkt: April 2019) mit dem Giftstoff Parathion wurde im Jahr 2022 vom Amtsgericht in Kleve ein Mann aus dem Kreis Wesel zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro (80 Tagessätze zu je 50 Euro) verurteilt. Der Mann wurde bereits im Dezember 2010 wegen des Aufstellens eines Habichtfangkorbs (Tatzeitpunkt: Januar 2010) an seinem Taubenschlag vom Amtsgericht Kleve zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro (50 Tagessätze zu je 40 Euro) verurteilt.
  • AG Kleve, 501 Js 431/19, rechtskräftig.

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