Was tun bei Greifvogelverfolgung?

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EDGAR: Erfassungs und Dokumentationsstelle Greifvogelverfolgung und Artenschutzkriminalität

Was tun bei Greifvogelverfolgung?

12 Tipps für Greifvogelfreunde

Von der Polizei sichergestellter Habichtfangkorb
Die Feststellung von Greifvogelverfolgung in der freien Landschaft führt alleine leider nur selten zur Ermittlung des Täters. Um zu gewährleisten, dass alle rechtlichen Mittel zur Aufklärung ausgeschöpft werden können, sollten folgende Hinweise unbedingt beachtet werden.

  • Sind Sie sich sicher, dass Sie es mit einer Straftat zu tun haben? Greifvögel sterben auch eines natürlichen Todes - insbesondere in harten Wintern sterben viele Bussarde. Auch an Straßen oder Bahnlinien kommen Greife vielfach ums Leben. Die Nähe einer jagdlichen Einrichtung (z.B. einem Hochsitz) gibt grundsätzlich keinen Hinweis auf das Vorliegen illegaler Greifvogelverfolgung. Verdächtig sind vor allem Fundhäufungen, Fallen und Giftköder. Eine Liste gängiger Fallentypen finden Sie hier, wie Sie Giftköder erkennen, lesen Sie hier.
  • Auch wenn die Beweislage eindeutig ist oder nur ein Verdacht besteht, sollte auf jeden Fall alles umfassend fotografisch oder mit einer Videokamera dokumentiert werden. Fallen, Köder oder Tiere sollten dabei möglichst nicht berührt werden.
  • Die Auffindesituation sollte nach Möglichkeit nicht verändert werden.
  • Danach sollte zunächst so schnell wie möglich die zuständige Polizeidienststelle informiert und um Entsendung eines Streifenwagens gebeten werden (Notrufnummer 110). Die Naturschutz- und Jagdbehörden der Kreisverwaltungen sind nicht für die Aufklärung von Straftaten zuständig, können die Ermittlungen aber unter Umständen unterstützen.
  • Erklären Sie kurz und sachlich, was vorgefallen ist. Beschreiben Sie die genaue Lage des Tatortes und machen Sie möglichst einen Treffpunkt mit der Polizei in der Nähe aus.
  • Falls Sie das Gefühl haben, dass die ermittelnden Beamten zum ersten Mal mit Greifvogelverfolgung zu tun haben, oder dass keine Bereitschaft besteht, zum Auffindeort zu kommen, weisen Sie darauf hin, dass es sich bei der Verfolgung von Greifvögeln und Eulen um eine Straftat handelt, die von Amts wegen verfolgt werden muss. Die Strafprozessordnung (§ 163) verpflichtet die Polizei zu unverzüglichen Maßnahmen.
  • Gibt es möglicherweise weitere Zeugen, die im Zusammenhang mit der von Ihnen festgestellten Tat Angaben machen können? Falls ja, weisen Sie die Polizei darauf hin.
  • Fangeinrichtungen, Köder sowie tote oder verletzte Tiere sind für den Nachweis der Straftat wichtige Beweismittel, die daher auf jeden Fall von den Behörden sicherzustellen sind und untersucht werden sollten.
  • Verletzte Greifvögel sollten umgehend tierärztlich versorgt und artgerecht untergebracht werden.
  • Notieren Sie sich den Namen des Polizeibeamten, der Dienststelle und die Tagebuchnummer (letztere erfragen Sie am besten am Tag nach dem Einsatz bei der Polizei-Leitstelle).
  • Bei Verdacht auf Vergiftungen sollten verdächtige Köder oder tote Vögel möglichst schnell dem zuständigen Veterinäruntersuchungsamt überstellt werden. Bis dahin sollten sie kühl oder am besten tiefgefroren gelagert werden. Je früher Proben untersucht werden, desto größer ist die Chance, dass das von den Tätern verwendete Gift noch zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Achtung! Bei Kontakt mit vergifteten Tieren und Ködern immer Handschuhe verwenden.
  • Oft wird behauptet, tote Greifvögel dürften nur mit Erlaubnis des Jagdpächters aus dessen Revier entfernt werden. Dies ist bei Vorliegen eines Verdachts auf Greifvogelverfolgung nicht der Fall. Die Sicherung der Tiere als mögliches Beweismittel in einem Strafverfahren ist ein höheres Rechtsgut als das jagdliche Aneignungsrecht.
  • Falls Sie nur einen vagen Verdacht haben und sich nicht sicher sind, ob eine Straftat vorliegt, stehen Ihnen die Experten des Komitees gegen den Vogelmord mit Rat und Tat zur Seite.

Für unsere bundesweite Erfassung von Fällen illegaler Greifvogelverfolgung bitten wir Sie um Mitteileung, wenn Sie aktuelle Beobachtungen gemacht haben. Wir können Ihnen auch beim Verfassen einer Strafanzeige helfen und uns mit den Behörden in Kontakt setzen. Kontaktieren Sie uns einfach per Email oder Telefon oder nutzen Sie unser Meldeformular.

© 2023 Komitee gegen den Vogelmord e.V.

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