EDGAR: Erfassungs und Dokumentationsstelle
Greifvogelverfolgung und Artenschutzkriminalität

Gesetze

Sämtliche in Europa vorkommenden Greifvogel- und Eulenarten unterliegen sowohl dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes als auch der EU-Artenschutzverordnung. Sie dürfen nicht getötet, gefangen oder auf andere Art und Weise verfolgt werden. Auch der Versuch der Nachstellung - also z..B. das Aufstellen einer Vogelfalle - ist bereits strafbar. Auch das Tierschutzsetz, das Strafgesetzbuch und das Bundesjagdgesetz beinhalten Regelungen zum Greifvogelschutz.

Greifvögel gehören zu den streng geschützten Arten. Jede Art der Nachstellung stellt eine Straftat dar, die mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen Überblick über das nicht ganz einfache Gesetzeswerk und auch die Ergebnisse ausgesuchter Strafverfahren gegen überführte Wilderer geben.

© Marion Golsteijn/Wikipedia
© Marion Golsteijn/Wikipedia
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen

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Urteile
Urteile

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Stabsstelle Umweltkriminalität NRW
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Beim Landesumweltministerium in Nordrhein-Westfalen (NRW) wurde im Jahr 2006 die Stabsstelle Umweltkriminalität eingerichtet. Als zentrale ...