EDGAR: Erfassungs und Dokumentationsstelle
Greifvogelverfolgung und Artenschutzkriminalität

Greifvogelverfolgung in Deutschland

Mit Gift, Fallen und Schrot gegen Krummschnäbel

Greifvögel wie Mäusebussarde und Habichte werden von manchen Geflügelhaltern und Jägern in Deutschland immer noch als lästige Konkurrenz empfunden. Während es viele dabei belassen, sich über die ungeliebten "Krummschnäbel" zu ärgern, greifen andere illegal zu Gift, Fallen und Abschuss, um sich der Beutegreifer zu entledigen. Obwohl alle Arten unter Schutz stehen und schon seit den 1970er Jahren nicht mehr bejagt werden dürfen, ist die Greifvogelverfolgung insbesondere in Nordrhein-Westfalen (NRW), Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bayern bis heute an der Tagesordnung.

Das Komitee gegen den Vogelmord e.V. engagiert sich bereits seit den 1980er Jahren gegen die illegale Greifvogelverfolgung in NRW. Seit dem Jahr 2005 wird hier gemeinsam mit dem Umweltministerium NRW eine umfangreiche Erfassung aller Fälle durchgeführt – durch professionelle Bearbeitung und Begleitung vor Gericht konnte hier die Aufklärungsrate erheblich gesteigert werden. In manchen Gegenden NRWs ist die Greifvogelverfolgung dank zahlreicher Schuldsprüche inzwischen deutlich zurückgegangen.

Rotmilane sind besonders häufig von Giftködern betroffen (© Thomas Kraft/Wikimedia Commons)
Rotmilane sind besonders häufig von Giftködern betroffen (© Thomas Kraft/Wikimedia Commons)

Auf dieser Internetseite stellen wir das Projekt vor und informieren über den gesamten Themenkomplex. Sie finden eine Übersicht über die gängigen Methoden illegaler Greifvogelverfolgung, wir geben Naturfreunden und Behörden Tipps, wie Greifvogelverfolgung zu erkennen ist und zeigen auf, wie Geflügehalter und Taubenzüchter ihre Tiere vor Greifvögeln schützen können. Darüber hinaus stellen wir alle einschlägigen Gesetze zum Thema vor und bieten Ihnen Veröffentlichungen zum Download an.

Über das Meldeformular auf der Internetseite des Komitees gegen den Vogelmord können Sie uns Fälle von Greifvogelverfolgung melden. Unsere Expertinnen und Experten stehen bereit, um Sie zu beraten, bei der Erstattung von Strafanzeigen zu helfen und - wenn gewünscht oder nötig - vor Ort zu recherchieren.