EDGAR: Erfassungs und Dokumentationsstelle
Greifvogelverfolgung und Artenschutzkriminalität

Aushorstungen

Neben der "üblichen Greifvogelverfolgung", die primär darauf abzielt, sich unliebsamer Beuegreifer zu entledigen, gibt es auch noch Fälle von Aushorstungen. Dabei werden junge Greifvögel oder Eier gezielt aus den Nestern genommen, um sie für die Jagd abzurichten ("Beizjagd") oder auf dem Schwarzmarkt zu verkaufen. Auch wenn die meisten gängigen Beizvögel heute problemlos gezüchtet werden können, sind manche Täter doch versucht, entweder um des schnellen Geldes wegen oder weil ein Wildtier vermeintlich "edler" ist, Jungvögel aus Nestern zu rauben. In Mitteleuropa sind dabei vor allem Habichte, Wanderfalken und Sperber betroffen. Andere Greifvögel lassen sich weniger gut bei der Jagd verwenden.

Zudem gibt es im Verborgenen auch in Deutschland eine Szene von Eiersammlern, die manchmal ganze Greifvogelgelege aushorsten, um die Eier zu präparieren.

Oft zeugen Kletterspuren am Stamm der Bäume vom illegalen Ausnehmen der Nester. Der Nachweis ist hier - wie bei der Fällung von Horstbäumen - oft nicht leicht.

Seeadlerküken
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