Fällen von Horstbäumen
In letzter Zeit mehren sich Hinweise darauf, dass Nester geschützer Großvögel dort entfernt werden, wo Windparks in Planung sind. Vor allem Arten wie Rotmilane und Seeadler können den Bau von Windenergieanlagen verhindern oder erschweren. Bislang gibt es keinen eindeutigen Nachweis, dass Brutstätten von Greifvögeln wirklich gezielt zerstört werden, um den Bau von Windparks zu begünstigen. Da es oft um viel Geld geht, ist aber nicht auszuschließen, dass sich Nutznießer solcher Planungen zu derartigen Taten hinreißen lassen.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass nicht jeder umgesägte Horstbaum auf illegale Greifvogelverfolgung hinweist. Im Rahmen der ganz normalen Holzwirtschaft können schlecht eingewiesene oder unaufmerksame Forstmitarbeiter Bäume mit Nestern auch versehentlich fällen. Der Nachweis, ob Vorsatz im Spiel war, ist oft nicht einfach.
Die Nester von Greifvögeln sind durch das Bundesnaturschutzgesetz ganzjährig geschützt. Eine Fällung von Greifvogelnistbäumen ist deshalb auch außerhalb der Brutzeit nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich.