Komitee gegen den Vogelmord
EDGAR: Erfassungs und Dokumentationsstelle Greifvogelverfolgung und Artenschutzkriminalität

Greifvogelverfolgung vor Gericht

© Brian Turner/Wikimedia
Hier haben wir eine Reihe interessanter Fälle von Greifvogelverfolgung und die jeweiligen Urteile gegen die Täter für Sie zusammengestellt.

Gerichtsverfahren und Urteile aus 2013

  • Weil er im Dezember 2010 einen Habicht gefangen und später getötet hat (vgl. Hirschfeld 2011), ist ein Hühnerhalter aus Bornheim (Rhein-Sieg-Kreis) am 5.7.2013 vom Amtsgericht Bonn wegen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG; Fangen einer streng geschützten Vogelart) in Tateinheit mit Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund) zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 € (1.800 €) und zur Zahlung der Verfahrenskosten verurteilt worden.
  • (Aktenzeichen 76Ds-300 Js 1/11- 450/12, rechtskräftig)

  • Ein Taubenhalter und Jagdscheininhaber aus Hamminkeln (Kreis Wesel) ist am 2.7.2013 vom Amtsgericht Duisburg wegen Verstoß gegen das BNatSchG zur Zahlung von 30 Tagessätzen zu je 50 € (1.500 €) Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Juni 2010 einen Habichtfangkorb mit einer lebenden Locktaube aufgestellt und damit wildlebenden Greifvögeln nachgestellt hatte.
  • (Aktenzeichen 44 Ds-139/13, rechtskräftig)

  • Wegen Verstoßes gegen das BNatSchG ist ein Taubenzüchter aus Selm-Bork (Kreis Unna) am 18.11.2013 mittels eines Strafbefehls des Amtsgerichtes Lünen zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 40 € (800 €) verurteilt worden. Der Mann hatte im August 2013 einen Habichtfangkorb mit einer Ködertaube aufgestellt und aktiviert.
  • (Aktenzeichen 19 Cs 64 Js 137/13 AK 1122/13)

  • Das Ermittlungsverfahren gegen einen Fasanenzüchter und Jagdscheininhaber aus Herongen (Kreis Kleve), der im Januar 2013 einen Mäusebussard in einer Leiterfalle gefangen hatte, wurde von der Staatanwaltschaft Kleve gegen Zahlung von 2.500 € (1.000 € an den NABU Kleve sowie 1.500 € an den BUND NRW) nach § 153a Abs. 1 StPO eingestellt.
  • (Aktenzeichen 204 Js 449/13)

  • Ein Jäger, der im Mai 2013 in Espelkamp-Frotheim (Kreis Minden Lübecke) eine mit Fleischresten beköderte Leiterfalle betrieben hat, wurde per Strafbefehl des Amtsgerichtes Rahden vom 17.7.2013 zur Zahlung einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 50 € (1.500 €) verurteilt. Da es sich um eine Verwarnung mit Strafvorbehalt handelt, wurde die Zahlung der Geldstrafe für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
  • (Aktenzeichen 5 Cs 756 Js786/13-AK 169/13)

  • Ein Taubenzüchter aus Schermbeck (Kreis Wesel) wurde wegen Verstoß gegen das BNatSchG per Strafbefehl des Amtsgerichtes Wesel vom 22.2.2013 zur Zahlung von 40 Tagessätzen zu je 30 € (1.200 €) und der Kosten des Verfahrens verurteilt. Der Mann hatte im Juli 2012 einen Habichtfangkorb aufgestellt, aktiviert und mit einer lebenden Taube beködert.Die Staatsanwaltschaft warf ihm deshalb vor, einem wild lebenden Tier einer streng geschützten Art nachgestellt zu haben
  • (Aktenzeichen Cs 114 Js 109/12, rechtskräftig)

Gerichtsverfahren und Urteile aus 2012

  • Um seine Tauben vor dem Habicht zu schützen, stellte ein Geflügelhalter aus Dortmund-Barop (Stadt Dortmund) im Februar 2012 einen Habichtfangkorb und ein großes Tellereisen neben seinen Taubenkäfigen auf. Mindestens ein Habicht wurde damit gefangen und getötet. Obwohl die Beweislage eindeutig war, stellte die Staatsanwaltschaft Dortmund das Verfahren gegen den Mann gemäß § 153a Abs. 1 StPO gegen Zahlung von 100 € ein
  • (Aktenzeichen 164 Js 46/12).

  • Am 18.6.2012 erließ das Amtsgericht Neuss einen Strafbefehl gegen einen Taubenzüchter aus Dormagen (Rhein-Kreis Neuss), der im Januar 2012 in seinem Greifvögeln mit einem Habichtfangkorb und einer lebenden Locktaube nachgestellt hatte. Der Mann muss wegen Verstoß gegen das BNatSchG 40 Tagessätze zu je 30 € (1.200 €) Strafe zahlen.
  • (Aktenzeichen Cs 10 Js 200/12, rechtskräftig)

  • An dieser Stelle soll noch ein weiteres Urteil erwähnt werden, in dem es nicht um Greifvögel geht, sondern um den Fang von Elstern (Pica pica): Ein Mann, der im März 2012 in Xanten (Kreis Wesel) mindestens 5 Elstern mit Käfigfallen gefangen und die Tiere tagelang ohne frisches Futter und Wasser gehalten hatte, wurde vom Amtsgericht Rheinberg am 13.9.2012 wegen Tierquälerei per Strafbefehl zu 50 Tagessätzen zu je 30 € (1.500 €) verurteilt.
  • (Aktenzeichen 4Cs 490/12, rechtskräftig)

Gerichtsverfahren und Urteile 2010

  • Vor dem Amtsgericht in Kleve ist am 9.12.2010 ein Taubenzüchter aus Rheinberg (Kreis Wesel) wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro (50 Tagessätze zu je 40 Euro) verurteilt worden. Der Rentner hatte im Dezember 2009 einen Habichtfangkorb auf seinem Taubenschlag aufgestellt und mit einer lebenden Ködertaube bestückt. Auf den Wilderer aufmerksam wurden die Behörden durch einen Hinweis des Komitees gegen den Vogelmord. Mitarbeiter des Verbandes hatten die Falle am Neujahrstag 2010 entdeckt und die Behörden informiert.
  • (Amtsgericht Kleve, Geschäftsnummer 604 Js 38/10)

  • Ein Taubenzüchter aus Delbrück erhielt wegen „vorsätzlichen Nachstellens wild lebender Tiere einer streng geschützten Art“ einen Strafbefehl über 1200,- Euro (40 Tagessätze zu je 30 Euro) zugeschickt. Dem Mann wurde zur Last gelegt, in der Zeit von mindestens 2009 bis August 2010 eine Krähenmassenfalle auf seinem Grundstück aufgestellt zu haben, um damit Habichte zu fangen.
  • (Amtsgericht Delbrück, Geschäftsnummer 5 Cs 112 Js 869/10, rechtskräftig)

  • Weil er im Juni 2010 an einem Brutplatz in Moers (Kreis Wesel) einen jungen Wanderfalken gefangen und das Tier anschließend auf dem Balkon seiner Wohnung gehalten hat, wurde gegen einen Mann aus Elsdorf (Rhein-Erft-Kreis) per Strafbefehl eine Verwarnung mit einem Strafvorbehalt von 300 Euro und eine Bewährungsauflage von 500,- Euro verhängt.
  • (Amtsgericht Bergheim, Geschäftsnummer 45 Cs 70 Js 288/10 - 451/10, rechtskräftig)

Gerichtsverfahren und Urteile 2005 bis 2009

  • Wegen der Vergiftung von drei Bussarden und eines Rotmilans sowie des Abschusses eines weiteren Greifvogels wurde gegen einen Taubenzüchter aus Minden ein Strafbefehl in Höhe von 2.700 Euro (90 Tagessätze á 30 Euro) verhängt.
  • (AG Minden, Geschäftsnummer 5 Cs-16 Js 187/08-625/08, rechtskräftig)

  • Weil er bei von einem Hochsitz aus einen Mäusebussard mit einem Drillingsgewehr erlegt hatte, wurde ein Jäger aus dem Kreis Warendorf vom AG Beckum zu einer Geldstrafe von 600 Euro (30 Tagessätze á 20 Euro) rechtskräftig verurteilt
  • (AG Beckum, Geschäftsnummer 14 Ds 540 Js 1852/07 – 37/07, rechtskräftig).

  • Wegen des Aufstellens einer selbst gebastelten Greifvogelfalle wurde gegen einen Hühnerzüchter Strafbefehl in Höhe von 600 Euro (60 Tagessätze á 10 Euro) verhängt.
  • (AG Siegen, Geschäftsnummer 420 Cs 26 Js 196/09 – 586/09, rechtskräftig)

  • Weil er mit einer Nordischen Krähenmassenfalle Greifvögeln und Krähen nachgestellt hat, ist ein Jäger aus dem Münsterland am 12. März 2009 zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro (60 Tagessätze á 50 Euro) verurteilt worden.
  • (AG Münster, Geschäftsnummer 13 Ds 540 Js 1613/08 – 177/08, rechtskräftig)

  • Wegen Tierquälerei und Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz wurde ein Jagdpächter aus dem Kreis Düren am 3. September 2009 zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro (80 Tagessätze à 30 Euro) verurteilt. Nach Auffassung des Gerichtes hat der Mann in einem Fall einen Bussard nachweislich vergiftet sowie Greifvögeln mit einem Habichtfangkorb nachgestellt
  • (LG Aachen, Geschäftsnummer, 43 Ds-603 Js 112/07 – 207/08, rechtskräftig)

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