Fällen von Horstbäumen

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EDGAR: Erfassungs und Dokumentationsstelle Greifvogelverfolgung und Artenschutzkriminalität

Fällen von Horstbäumen

Horstbaum (© Clark Bullard/Wikimedia)
Eine ebenfalls immer wieder festgestellte Methode ist das Fällen von Greifvogelnistbäumen. Betroffen sind vor allem Habichtnester, die im Mai oder Juni während der Brutzeit samt den darin enthaltenen Eiern oder Jungvögeln zerstört werden. Darüber hinaus kommt es vor, dass brütende Greifvögel vorsätzlich gestört werden, um einen Bruterfolg zu verhindern. Dies geschieht unter anderem dadurch, dass die Horstbäume regelmäßig „abgeklopft“ werden, um den brütenden Vogel vom Horst zu vertreiben. Sinn und Zweck dieser Vorgehensweise ist es, das Gelege erkalten zu lassen. Aber auch in der kalten Jahreszeit verschwinden immer wieder Horste, damit die Vögel erst gar nicht zur Brut schreiten können.

In letzter Zeit mehren sich Hinweise darauf, dass Nester geschützer Großvögel dort entfernt werden, wo Windparks in Planung sind. Vor allem Arten wie Rotmilane und Seeadler können den Bau von Windenergieanlagen verhindern oder erschweren. Bislang gibt es keinen eindeutigen Nachweis, dass Brutstätten von Greifvögeln wirklich gezielt zerstört werden, um den Bau von Windparks zu begünstigen. Da es oft um viel Geld geht, ist aber nicht auszuschließen, dass sich Nutznießer solcher Planungen zu derartigen Taten hinreißen lassen.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass nicht jeder umgesägte Horstbaum auf illegale Greifvogelverfolgung hinweist. Im Rahmen der ganz normalen Holzwirtschaft können schlecht eingewiesene oder unaufmerksame Forstmitarbeiter Bäume mit Nestern auch versehentlich fällen. Der Nachweis, ob Vorsatz im Spiel war, ist oft nicht einfach.

Die Nester von Greifvögeln sind durch das Bundesnaturschutzgesetz ganzjährig geschützt. Eine Fällung von Greifvogelnistbäumen ist deshalb auch außerhalb der Brutzeit nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich.

© 2023 Komitee gegen den Vogelmord e.V.

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